Neue Chancen für die Photovoltaik 2015
Eigenversorgung und PV-Miete in Gewerbe und Kommune: Bedarfsgerecht geplant und mit passenden Verträgen auch im EEG 2014 wirtschaftlich: Mit dem EEG 2014 wurde die EEG-Umlage auf selbst erzeugten und eigenverbrauchten Strom eingeführt. Dies betrifft in der Photovoltaik (PV) alle Anlagen über 10 kWp. Die Höhe der EEG-Umlage wird „gleitend“ eingeführt und erreicht 40 % ab dem Jahr 2017. Trotz dieser Belastung sind neue Anlagen weiterhin für den PV-Stromerzeuger wie für den PV-Stromverbraucher wirtschaftlich. Voraussetzung hierfür ist eine hohe Eigenverbrauchsquote, aus der die Wertschöpfung erzielt wird.
Mit Solarstromerzeugungskosten von 10 bis 12 Ct/kWh über 20 Jahre werden Strombezugskosten von 16 bis 22 Ct/kWh netto ersetzt. Überschüssig eingespeister Strom stellt hingegen fast ein Nullsummenspiel dar, sind die EEG-Vergütungssätze mit 10 bis 12 Ct/kWh ähnlich hoch wie die PV-Stromerzeugungskosten. Eine bedarfsgerechte PV-Anlagengrößenplanung ist sowohl beim Verkauf der PV-Anlage als auch deren Vermietung an den Kunden gleichermaßen wichtig.
Die bewährten DGS-Betreiberkonzepte der PV-Miete und Teilmiete können weiterhin wirtschaftlich umgesetzt werden, da sich die neue „verminderte EEG-Umlage“ nur eingeschränkt negativ auswirkt. Die DGS Franken bietet Projektentwicklern die passenden Musterverträge und die Software pv@now, um die Wirtschaftlichkeit optimal zu gestalten (siehe nachfolgende Seiten in diesem Merkblatt).
Wie können nun passende Objektarten für eine notwendig hohe Eigenverbrauchsquote bei gleichzeitig nennenswertem Autarkiegrad (= Strombezugsunabhängigkeit) gefunden werden?
Indem man Objekteigentümer oder -pächter aus dem Bereich der gewerblichen „Standardlastprofile G1 - G4“ anspricht (www.dgs-franken.de/standardlastprofile).
Eine genauere Analyse zeigt, dass sich die Vor- und Nachteile dieser Bedarfslastprofile für die PV-Stromdirektnutzung einigermaßen ausgleichen.
50/50 Orientierungshilfe und 33 ±10-Regel
Die DGS Franken hat daraus die „50/50 Orientierungshilfe“ für mitteleuropäische Solarstrahlungsverhältnisse entwickelt: Entspricht die kWp-Größe in etwa dem Jahres-Strombedarf in MWh (1 kWp: 1 MWh bzw. 1.000 kWh), so sind Eigenverbrauchs – und Autarkiequoten von etwa 50 % erreichbar: Die ideale Lösung für Kunden, denen eine mittlere Wirtschaftlichkeit des PV-Projekts bei gleichzeitig „hoher Strompreisbremse“ wichtig ist.
Ein verstärkt aus Renditegesichtspunkten und kurzen Amortisationszeiten betrachtetes PV-Eigenverbrauchs- oder PV-Miete-Projekt liegt ungefähr im Verhältnis 1 kWp zu 3 MWh Strombedarf/a. Hier werden in der Regel Eigenverbrauchsquoten von 80 % und solare Deckungsgrade (Autarkiequote) von bis zu 30 % erzielt.
Für die wirtschaftliche Betrachtung kann hier ebenso die von der DGS Franken entwickelte „33 ±10-Regel“ gelten: Bei 3 % Kreditzins und 30 % Eigenkapitaleinsatz werden bei PV auf mittelständischen Betrieben mit 50.000 bis 500.000 kWh Jahresstrombedarf in der Regel +10 % Eigenkapitalrendite und -10 Jahre Amortisationszeit des Eigenkapitals erzielt. Das Ganze bei lediglich 2 % p.a. angenommener künftiger Strombezugspreissteigerung! Rein renditeoptimierte PV-Investoren streben bei gewerblich/kommunalen Eigenverbrauchsanlagen annähernd 100 % Eigenverbrauchsquote an. Dies wird mit einem Verhältnis von ca. 1 kWp zu 5 MWh erreicht, führt aber zu geringen Autarkiequoten von teils weit unter 20 %. Weitere wirtschaftliche Optimierungen durch besondere Steuervorteile (20 % Sonderabschreibung und 40?% Investitionsabzugsbetrag) sind hierbei noch gar nicht mit berücksichtigt.
Die von der DGS Franken entwickelten PV-Stromvermarktungskonzepte „PV-Miete“ und „PV-Teilmiete“ sind ein großer Erfolg: Die Musterverträge haben sich seit August 2012 für Projektentwickler, Investoren und Energiegenossenschaften bewährt. Durch die Vermeidung bzw. Verringerung der abzuführenden EEG-Umlage können Projekte auch im EEG 2014 wirtschaftlich umgesetzt werden.
Doch warum sollten Sie sich überhaupt mit der Vermarktung von Solarstrom bzw. dem Vermieten von PV-Anlagen befassen?
- Weil Sie für Energiegenossenschaften oder EVUs arbeiten?
- Weil Sie für Investoren(-gemeinschaften) arbeiten?
- Weil Sie selbst (Mit-)Investor sind?
- Weil Sie interessierten Gewerbebetrieben PV-Anlagen verkaufen wollen, diese aber oft nur Pächter im Gebäude sind oder es gar mehrere Pächter gibt?
- Weil Sie interessierten Kommunen und Landkreisen PV-Anlagen verkaufen wollen, diese aber finanziell nicht selbst investieren können/dürfen/wollen?
- Weil Sie Inhabern/Geschäftsführern von Betrieben PV-Anlagen aufs Betriebsdach u.a. aus Steuerspargründen verkaufen können und sie richtig zur Vermeidung einer „Stromlieferung“ beraten wollen?
- Weil Sie von Mehrfamilienhausbesitzern angesprochen werden, ob Sie nicht ein Konzept/Angebot zur „Mieterstrom“-Versorgung abgeben können?
Drei Vertragskonstellationen
1. Dritte vor Ort beliefern
Der Betreiber errichtet auf dem Gebäude des Grundstückseigentümers/-pächters seine netzgekoppelte Solarstromanlage. Nach deren Fertigstellung wird der erzeugte Strom vorrangig in diesem Gebäude bzw. in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbraucht und vom Grundstückseigentümer ein Nutzungsentgelt (Stromlieferpreis) pro kWh gezahlt. Der nicht genutzte Strom wird in das öffentliche Netz des zuständigen Netzbetreibers eingespeist und gemäß §37 EEG vergütet. Hierdurch kann der Grundstückseigentümer vom Betreiber den mit der Solaranlage produzierten Strom beziehen und seinen Strombezug aus dem öffentlichen Netz verringern. Der Stromlieferpreis wird in Absprache beider Parteien frei kalkuliert.
Mit dem Wegfall des Grünstromprivilegs und der Belastung jeder gelieferten kWh PV-Strom mit der vollen EEG-Umlage (6,17 Ct für 2015) liegt der erzielbare reale Verkaufserlös in der Regel aber kaum über der Einspeisevergütung – wenn nicht gar darunter. Damit bringt das Konzept „Dritte vor Ort beliefern“ meist nicht genug wirtschaftliche Vorteile für beide Parteien.
2. PV-Miete
Der Anlageneigentümer vermietet dem Grundstückseigentümer/-pächter eine netzgekoppelte Solarstromanlage mit dem Zweck, den von der PV-Anlage erzeugten Strom im Wege der „Eigenversorgung“ in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage selbst zu verbrauchen und für den Rest des Stroms Einspeisevergütung zu erlangen. Die Miete für die Nutzung der Anlage („PV-Miete“) wird anfangs z.B. auf der Grundlage des prognostizierten Ertrages und der vermutlichen Eigenverbrauchsquote ermittelt und schwankt nicht während der Vertragsdauer. Ein Staffelmietpreis (z.B. 1 bis 2 % Steigerung pro Jahr oder alle 3 Jahre 5 z.B. 1 % Steigerung) kann vereinbart werden.
Der Grundstückseigentümer/-pächter ist „Betreiber“ der Anlage im Sinne des Energierechts mit Anspruch auf EEG-Vergütung. Er muss für die entsprechenden Anmeldungen bei der Bundesnetzagentur und beim Netzbetreiber sorgen und den verschiedenen Pflichten des EEG nachkommen. Um sein Betreiberrisiko überschaubar zu halten, kann der Grundstückseigentümer/-pächter durch eine entsprechende Wartungs- und Dienstleistungsvereinbarung mit dem PV-Vermieter oder einer PV-Servicefirma „Full Service“ erhalten. Bei Vermietung von PV-Anlagen bis zu 10 kWp fällt nicht einmal die „verminderte EEG-Umlage“ an. Die verminderte EEG-Umlage ist derzeit jedoch fast 4 Ct niedriger als die volle EEG-Umlage. Damit können für den PV-Investor durch die PV-Miete, gegebenenfalls mit einer moderaten Staffelmietpreisvereinbarung ausgestattet, gemäß der auf Seite 1 erläuterten „33 ±10-Regel“ durchaus Eigenkapital-Renditen von bis zu 10% erreicht werden.
3. PV-Teilmiete
Ähnliches gilt für die Anlagenteilmiete, wobei sich im Vergleich zur PV-Miete die Zahlungsströme teilweise verändern. Wie funktioniert die PV-Teilmiete?
Der Anlageneigentümer vermietet dem Grundstückseigentümer einen ideellen Anteil der Anlage, der seinem prognostizierten Eigenverbrauchsanteil entspricht, zur Mitnutzung. Hierdurch kann der Grundstückseigentümer kostengünstig den mit der Solaranlage produzierten Strom beziehen und seinen Strombezug aus dem öffentlichen Netz verringern. Der dem Anlageneigentümer zustehende Teil des Stroms wird in das öffentliche Netz des zuständigen Netzbetreibers eingespeist. Der Anlageneigentümer ist Hauptbetreiber und bezieht Vergütung nach EEG. Der Grundstückseigentümer/-pächter ist (Teil-)Mieter und dadurch selbst (Mit-)Betreiber der Anlage, so dass der Strom nicht an Dritte geliefert, sondern im Wortsinne „selbst“ verbraucht wird.
Er darf die bezogene Elektrizität allerdings nur für den Eigenverbrauch in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage nutzen. Die Miete für die Mitnutzung der Anlage („PV-Miete“) wird in der Regel so kalkuliert, dass der Mitbetreiber schon nach dem ersten Jahr Stromkosten einspart. Der Win-Win für Investor/Hauptbetreiber und den Mitbetreiber ist meist annähernd gleich groß bei PV-Miete und bei PV-Teilmiete.
Beispiel für PV-Miete
Der städtische Eigenbetrieb NünbergBad mietete im Oktober 2013 eine Photovoltaikanlage für das „Südstadtbad“ zum Zweck der 100-prozentigen solaren Eigenstromnutzung. Das besondere: Bei der PV-Anlage mit einer Nennleistung von 75,99 kWp handelt es sich um eine Ost-West ausgerichtete Anlage mit dem Ziel, eine möglichst gleichmäßige Leistung ohne große Mittagsspitze zu produzieren. Die Anlage wird zu 100 Prozent mit Kapital von privaten Kleinanlegern durch die „VR Bürgerenergie Fürth e.G.“ getragen. Zur Finanzierung der Installationskosten dienen der VR Bürgerenergie die Einzahlungen der Mitglieder in das Geschäftsguthaben. In der konkreten Umsetzung bedeutet dies, dass die Genossenschaft einen Mietpreis für die Anlage erhält, der ihr vermutlich 5 % Rendite bringen wird. Die Stadt Nürnberg wird bei 2 % angenommenen jährlichen Strompreissteigerungen ca. 30.000 € Stromkosten über 20 Jahre einsparen. Eine Inbetriebnahme nach dem neuen EEG würde der Bürgergenossenschaft trotz „verminderter EEG-Umlage“ immer noch knapp 4 % Rendite und der Stadt 20.000 € Stromkostenersparnis ermöglichen. PV-Miete-Projekte können – gut geplant – also weiterhin wirtschaftlich umgesetzt werden.
pv@now
Die neue DGS-Software pv@now (www.pv-now.de) ist das ideale Werkzeug für den wirtschaftlichen Betrieb von Photovoltaik-Projekten. Das webbasierte Programm pv@now wird vom Landesverband Franken der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) herausgegeben. pv@now ist ein umfassendes dynamisches Wirtschaftlichkeitsprogramm für PV-Projekte, das Projektentwickler in einem herausfordernden Marktumfeld stets auf den aktuellen Stand bringt. pv@now ist zudem eine wertvolle Planungs- und Entscheidungshilfe.
weitere Infos: finden Sie hier
Stefan Seufert