Energieeffizienz

Energieeffizienz

Energy Label und EcoDesign

ErP: Die EU-Guideline for energy related products
Die Solarbranche in der EU hat ein neues Schlagwort

von Ralf Koebbemann-Rengers

Am 6. September 2013 wurden die Energiekennzeichnungsverordnungen zu den EU „Energy Label“ und „EcoDesign“-Richtlinien für Warmwasserbereiter, Speicher, Raumheizgeräte, Kombiheizgeräte und Verbundanlagen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (Durchführungsmaßnahme L239 mit den Verordnungen EU 811, 812, 813 und 814/2013). Zwei Wochen später, am 26. September sind die Verordnungen in Kraft getreten. Bereits zwei Jahre später, am 26.09.2015, müssen sie von allen EU28-Staaten verpflichtend umgesetzt sein. Die gilt sowohl für die technischen Anforderungen als auch für die Kennzeichnungspflicht. Zum ersten Mal werden über die einzelnen Produkte hinaus (Raumheizer, Speicher oder auch Warmwasserbereiter) ganze Systeme bewertet und mit den von Haushaltsgeräten, Glühlampen bekannten Energieeffizienzetiketten gekennzeichnet sein.

Am 6. September 2013 wurden die Energiekennzeichnungsverordnungen zu den EU „Energy Label“ und „EcoDesign“-Richtlinien für Warmwasserbereiter, Speicher, Raumheizgeräte, Kombiheizgeräte und Verbundanlagen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (Durchführungsmaßnahme L239 mit den Verordnungen EU 811, 812, 813 und 814/2013). Zwei Wochen später, am 26. September sind die Verordnungen in Kraft getreten. Bereits zwei Jahre später, am 26.09.2015, müssen sie von allen EU28-Staaten verpflichtend umgesetzt sein. Die gilt sowohl für die technischen Anforderungen als auch für die Kennzeichnungspflicht. Zum ersten Mal werden über die einzelnen Produkte hinaus (Raumheizer, Speicher oder auch Warmwasserbereiter) ganze Systeme bewertet und mit den von Haushaltsgeräten, Glühlampen bekannten Energieeffizienzetiketten gekennzeichnet sein.

Die Basis sind zwei europäische Gesetze, aus denen die o.g. Richtlinien hervor gegangen sind: Zum einen das „Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz“ (2010/30/EU – Energy Labelling) und das „Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EVPG): Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (2009/125/EC – Ecodesign).

Solarsysteme: Kennzeichnung im Verbund mit fossilen Energieträgern

Solarthermisch Systeme erhalten kein Produktetikett, da sie keine Energie „verbrauchen“. Neben den bekannten „Etiketten“ wurde ein sogenanntes „Verbund­etikett (Package Label: A+++ bis G) eingeführt. In Systemen, die solarthermisch betrieben werden und bei denen zusätzlich fossile Energieträger zum Einsatz kommen, beeinflussen, bzw. verringern die Solarthermie-Produkte den fossilen Energiebedarf. Das wird beim Labelling positiv berücksichtigt.

Auf den ersten Blick wirkt sowohl die „EcoDesign“ als auch die „Energy Label“-Richtlinie sehr vielschichtig und kompliziert. Die nachfolgend beschriebenen wesentlichen Hinweise zum Gebrauch der Produktetiketten, die von den Herstellern (Lieferant, Hersteller nach EnVKG, §2 Abs.8) von Produkten in Verkehr gebracht werden, geben einen ersten Überblick.

  1. Es gibt einen eigenen Teil für a) Geräte zur Raumheizung und b) für Geräte zur Warmwasserbereitung. In Deutschland kennen wir eher die Kombination beider Anwendungen, die in den Richtlinien als c) sogenannte „Kombiheizgeräte“ Berücksichtigung finden. Für alle drei Varianten ist die Kombination mit solarthermischen Systemen möglich und wird im Labelling berücksichtigt.
  2. Es gibt für die verschiedenen Anwendungen, wie z.B. Heizkessel, Wärmepumpen, Niedertemperatur-Wärmepumpen, Kraft-Wärme-Kopplung unterschiedliche, spezifische Anforderungen und auch unterschiedliche Produkt-Etiketten, was dann auch wieder für die jeweiligen „Kombiheizgeräte“ gilt.
  3. Für Trinkwasserspeicher gibt es spezifische Anforderungen und eigenständige Etiketten, wenn diese als eigenständiges Produkt angeboten werden (gilt nicht bei „eingebauten“ WW-Speichern)

Der Inverkehrbringer ist in der Verantwortung

Die Struktur der drei verschiedenen Verbundetiketten ist analog zu der oben genannten Systematik. Es wird die Kombination aus Heizgerät, Speicher, Systemregelung, einem möglichen weiteren Heizgerät und möglicher solarthermischer Unterstützung bewertet. Es wurde hierfür ein unkompliziertes Verfahren gewählt, welches es dem sog. „Inverkehrbringer“, dem Händler oder dem Installateur vereinfacht ermöglicht, eine solche Systembewertung mit wenig Aufwand vorzunehmen.

Dies ist auch die „Neuerung“ in der EU-Richtlinienlandschaft. Zum ersten Mal werden a) Systeme bewertet und b) der „Inverkehrbringer“, sprich der Händler, bzw. der Handwerke in die Verantwortung genommen. Denn verantwortlich gegenüber dem Endverwender ist der Anbieter, der gegenüber dem Endverwender auftritt, in unserem Fall der Installateur. Dieser muss für das installierte System ein sog. „Verbunddatenblatt“ ausfüllen. Je nach Gerät sind das Angaben zur Effizienz des Raumheiz- oder Kombiheizgerätes, die Klasse des Systemreglers, die Effizienz eines möglichen Zusatzheizgerätes, usw. Zur Bewertung der solarthermischen Anlage sind lediglich die Kollektorfeldgröße, das Speichervolumen, die Kollektoreffizienz sowie die Effizienz des Speichers notwendig. Am Ende kann die Gesamteffizienz auf dem Verbunddatenblatt abgelesen und einer Energieeffizienzklasse zugeordnet werden. Das entsprechende Dokument ist dem Endverwender bei Inbetriebnahme zu übergeben.

Die Hersteller haben besondere Verpflichtungen in Bezug auf die öffentliche Zugänglichkeit der diversen technischen Angaben. Für jedes Produkt sind die zu veröffentlichenden Daten festgelegt, ebenso die Form und der Ort der Veröffentlichung. So müssen diese sog. „Product fiches“ in den technischen, produktbegleitenden Unterlagen und in der jeweiligen Landessprache (EU28) auf der Homepage des Herstellers verfügbar sein. Darüber hinaus müssen ab dem 26.09.2015 die Energieeffizienzklassen der Produkte in Preislisten, Werbebroschüren und Produktdokumentationen immer angegeben sein.

Intensive Gremienarbeiten

Die Branche bereitet sich nun seit etwa 1,5 Jahren auf die Umsetzung der Richtlinie vor. Die EU hat fast 7 Jahre mit den verschiedenen Branchenvertretern und sehr vielen Experten an den Dokumenten und Verfahren gearbeitet. Die Richtlinien selbst stehen nun seit dem 06.09.2013 final zur Verfügung. Im Frühjahr sind sog. „Transitional documents“ zu weiteren Verfeinerung der Richtlinien veröffentlicht worden und darüber hinaus werden zum Herbst 2014 noch sog. „Implementing guides“ erwartet, die in Bezug auf Rechen- und Prüfverfahren noch einmal verfeinern und konkretisieren sollen, sowie die Einführung und Umsetzung in den EU28 begleiten und ergänzen werden.

Es gibt inzwischen zahlreiche Veröffentlichungen zu dem Thema und es wird erwartet, dass spätestens zur ISH2015 diverse Hilfen für das Handwerk zur Verfügung stehen. Auch das Handwerk selbst bereitet sich intensiv auf die Umstellung und die Notwendigkeit der verpflichtenden Informationspflicht gegenüber dem Endverwender vor. Es ist somit zu erwarten, dass umfangreiche Datenbanken mit den notwendigen Produktdaten und entsprechender „Verlinkung“ mit der Berechnung für das Verbunddatenblatt rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können und sich somit der individuelle Aufwand für den Händler, Handwerker bzw. Installateur minimiert wird.

Komplettsysteme im Vorteil

An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Anbieter kompletter Systeme hier natürlich den Vorteil genießen ihren Kunden (Händler, Handwerker, Installateure) vollumfängliche Etiketten für Verbundanlagen zu liefern und damit dem Kunden den individuellen Aufwand auf nahezu null reduzieren. Hier muss der Installateur nur noch bei der Inbetriebnahme die fertig ausgefüllten Dokumente dem Endverwender übergeben.

Die Solarthermie-Branche musste nach der Veröffentlichung im Sept. 2013 noch einmal „nachsitzen“. Durch vehemente Intervention und zusätzlichen, erheblichen Aufwand der Fachgremien der europäischen Verbände ESTIF und EHI konnte die Kommission überzeugt werden, dass mit der vorliegenden Richtlinie die Bewertung von solarthermischen Systemen schwierig bis unmöglich war. Hintergrund ist die Notwendigkeit der Bestimmung der Warmwasserbereitungseffizienz für die Kombination Speicher/Wärmeerzeuger für Systeme in denen die Raumererwärmung und Warmwasserbereitung durch den gleichen Wärmeerzeuger erfolgt.

In der Richtlinie wird vorgeschrieben, dass diese Gerätekombination in Abhängigkeit der Warmwasserzapfmenge vermessen werden muss. Nicht nur für solarthermische Systeme stellt dies ein nicht unerhebliches Markthemmnis dar. Anbieter von Wärmeerzeugern, die keine Speicher anbieten, oder auch umgekehrt können diese Informationen nicht zur Verfügung stellen. Das gleiche geschieht im Bestand: Wenn z.B. ein Wärmeerzeuger ersetzt wird und der vorhandene Speicher weiter verwendet werden kann und soll, kann das Verbundetikett nicht erstellt werden, weil die notwendigen Daten nicht ermittelt werden können. Die Verbände haben somit in enger Abstimmung ein Berechnungsverfahren entwickelt, bzw. verfeinert um es für die solarthermischen Systeme mit konventioneller Nacherwärmung nutzen zu können. Nach aktueller Rückinformation mit dem zuständigen Mitarbeitern in der EU-Kommission wird dieses Rechenverfahren in die noch ausstehenden „Implementing guides“ einfließen und somit noch rechtzeitig für die Umsetzung zur Verfügung stehen

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Ralf Koebbemann-Rengers
Bosch Thermotechnik GmbH,
Leiter Entwicklung, Systeme, Services, Speicher und Solarthermie
Ralf.Koebbemann-Rengers@bosch.com