Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien spielt für die Höhe der Vergütungssätze eine erhebliche Rolle. Dieser Zeitpunkt hängt davon ab, wann die Anlage die gesetzlichen Anforderungen an eine Inbetriebnahme erfüllt. Der Inbetriebnahmebegriff des EEG unterlag jedoch seit Inkrafttreten des EEG einem Wandel und wurde durch die Neufassung des EEG wieder geändert.
[mehr]