Das EEG – ein Generationenvertrag
Wesentlich schneller als gewohnt meldete die Bundesnetzagentur dieses Jahr die Leistungsdaten für den Zubau an Photovoltaik-Anlagen für das zurückliegende Jahr. Mit einer Leistung von insgesamt rund 7.500 MW, soweit die Schätzungen, liegt man knapp oberhalb des bisherigen Rekordjahres 2010. Laut einer vorläufigen Abschätzung schafften die Regenerativen den Sprung über die 20 Prozent-Hürde. Im Vorjahr waren es noch rund 17 Prozent gewesen. Ausgehend von einem Anteil von 6,4 Prozent am gesamten Stromverbrauch im Jahr 2000 hat sich ihr Anteil bis zum Jahr 2011 etwa verdreifacht. Gemessen am gesamten Endenergieverbrauch konnten die Erneuerbaren ihre Bedeutung ebenfalls weiter steigern: Von 11,3 Prozent im Jahr 2010 auf nunmehr rund 12 Prozent – rund dreimal so viel wie noch vor 10 Jahren.
EEG – die Novelle der Novelle der Novelle….
Auch nach den jüngsten Änderungen beim Erneuerbaren Energie-Gesetz (EEG) reißen die Grundsatz-Diskussionen nicht ab. Noch im November war man auf Seiten des BMU zuversichtlich, dass das neue EEG kostensenkend wirken würde und deshalb keine wesentlichen Anpassungen nötig sein werden. Die Novelle des EEG, so das BMU, brächte wesentliche Schritte zur Marktanpassung und zur Steigerung der Kosteneffizienz mit sich. Mit der Anpassung wollte man auch der stetigen Diskussion um weitere Absenkungen der Photovoltaikförderung vorbeugen. So sei gelungen, gemeinsam mit der Branche eine Lösung zu finden, welche die Kosten deutlich reduziert, marktwirtschaftliche Anreize erhöht und gleichzeitig Planungssicherheit gewährleistet.
Die Diskussion ist wieder eröffnet
Der hohe Zubau, speziell im Bereich Solarstrom, hat nun eine neue Runde des Für und Wider des EEGs eröffnet. Die Vorschläge reichen von der Abschaffung, einem Quotenmodell, einer monatlichen Überprüfung der Vergütungssätze bis zur Deckelung der Jahresvolllaststunden. Besonders konträr sind dabei die Vorschläge der beiden Bundesministerien BMWi und BMU. Offiziell soll zum Erscheinen dieser Ausgabe ein gemeinsamer Gesetzesvorschlag vorliegen. Die öffentliche Diskussion, oder besser gesagt Kampagnen, brandmarken die EEG-Umlage wieder einmal als Kostentreiber der Strompreise. Das Hauptproblem sei das Wachstum der PV. Richtig ist, dass die Umlage von 3,530 (2011) auf 3,592 Cent/Kilowattstunde (2012) nur minimal gestiegen ist. Fakt ist ebenso, dass diese mittlerweile unnötig aufgebläht ist. Hauptkostentreiber für die Haushalte und Kleinbetriebe sind die Ausnahmeregelungen und Befreiungen für immer mehr stromintensive Industrien, dies macht alleine ca. 0,8 Cent/kWh aus.
Im notwendigen Mix der EE ist gerade die Photovoltaik mit ihrem hohen Wachstumspotential von Bedeutung: Deren Anteil an der Stromgewinnung wächst stark bei minimaler Kostensteigerung. Der Preis dämpfende Effekt der EE bei der Börsenvermarktung liegt heute schon bei etwa 0,6 Cent/kWh, gerade wegen der PV. Die installierte Leistung reicht bereits an sonnigen Tagen aus um Spitzenlasten zu einem erheblichen Teil abzudecken. Dieser Effekt wird nicht an die Verbraucher weitergereicht. Die Kosten und Förderung neuer Solarstromanlagen haben sich zudem seit 2008 halbiert. Die Förderung sinkt 2012 mit rund 27% doppelt so stark wie 2011. Wie sich die rasante Kostenreduktion auf Seiten der Industrie bereits auswirkt, hat Franz Fehrenbach, Vorsitzender der Geschäftsführung der Robert Bosch GmbH, erst kürzlich gegenüber dem Deutschlandfunk beschrieben: „…das führt dann in der Tat dazu, dass wir fast alle inzwischen rote Zahlen schreiben in der Photovoltaikindustrie aber einschließlich auch unserer chinesischen Wettbewerber übrigens, und gleichzeitig sehen Sie ja zunehmend Insolvenzen.“
Der Generationenvertrag
Wir befinden uns bereits mitten in der Energiewende. Durch den Ausstieg aus der Atomkraft muss sie forciert werden. Dies geht nur mit einem zügigen Ausbau der EE. Die aktuellen Kosten für den Umbau sind dabei nur eine Momentaufnahme. Es handelt sich um keine Kostenspirale, sondern vielmehr um notwendige Investitionen. Gerne wird auch das Beispiel des Hartz IV-Empfängers genannt, der für die Solarrendite des Zahnarztes aufkommen muss, sein Strompreis sei unnötig hoch.
Was jedoch mit seinem Strompreis geschehen würde, sollten wir unsere Energieversorgung nicht in Richtung Regenerativer Energien umbauen, wird dabei gerne unterschlagen. Die Energiepreise würden angesichts der immer knapper und teurer werdenden fossilen Rohstoffe mittelfristig noch schneller ansteigen. Nur durch Investitionen können laufende Kosten minimiert werden. Bei einem neuen Kühlschrank oder einer energetischen Sanierung eines Gebäudes ist das nicht anders. Das Solidarprinzip, dass alle Stromverbraucher die Mehrkosten der EE tragen, wird durch die aktuelle Politik jedoch immer weiter ausgehöhlt.
Wir müssen jetzt investieren, möchten wir nachfolgenden Generationen nicht mit Kosten belasten. Je früher man investiert, desto günstiger ist es zudem. Wir haben mit dem Umbau der Energielandschaft ohnehin schon viel zu lange gewartet. Die aktuell hohen Umlagekosten sollte man als Bugwelle begreifen, diese wird vorüber gehen. Wenn wir jetzt rüde auf die Bremse treten, kommt der Energiewendemotor zum Stillstand, was verheerende Folgen nach sich ziehen würde. Nur mit einem Generationenvertrag wie dem EEG können die Energiekosten langfristig stabil gehalten werden.
Matthias Hüttmann