Warum wir das EEG auch weiterhin brauchen
...und warum auch das Energiewirtschaftsgesetz angepasst werden muss: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist der Grundstock für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland und ein unverzichtbares Schlüsselelement für das Gelingen der Energiewende.
Einen wichtigen Anteil am Gelingen der 100% Erneuerbare Energien wird das EEG auch weiterhin haben. Dieses hat Deutschland bereits heute zu einer enormen Innovationsentwicklung in vielen Erneuerbaren Branchen wie der Photovoltaik, Windkraft oder Biogas geführt. In über zehn Jahren konnte so der Anteil der Erneuerbaren Energien im Stromsektor auf über 20 Prozent gebracht werden. 380.000 Arbeitsplätze in der Branche und eine gute Klimabilanz zeigen: Das EEG ist eine Erfolgsgeschichte.
Die PV stößt an erste Grenzen
Wir haben in Deutschland nun die Chance, jene Früchte zu ernten, die in der Vergangenheit mit umfassenden Investitionen gesät wurden, als die Erneuerbaren Energien – wie die Photovoltaik – noch teuer waren. Jetzt steht eine neue Phase bevor, in der die Photovoltaik energiewirtschaftlich voll relevant wird. Bereits acht Prozent der bayerischen Stromversorgung kommen aus der Sonnenenergie. Bei gleich bleibendem Zubau haben wir dann folgendes Problem: An vielen Tagen im Jahr wird über einige Stunden am Tag soviel PV-Strom in das Netz gegeben, dass der Solarstrom einen großen Teil der Stromversorgung abdecken wird. Andere Erneuerbare, aber vor allem die konventionellen Kraftwerke, müssten dann runtergefahren oder abgeschaltet werden.
EEG und Energiewirtschaftsgesetz
Um für die Herausforderungen der zukünftigen Stromversorgung gewappnet zu sein, brauchen wir eine Anpassung des EEGs und des Energiewirtschaftsgesetzes. Notwendig ist ein intelligentes Erzeugungs- und Lastmanagementsystem. Dazu gehört, dass überschüssiger PV-Strom von mittags in die abendliche Verbrauchsspitzen eingefügt wird, was mit Batteriespeichern an Photovoltaikanlagen möglich ist. Gleichzeitig brauchen wir ein Management, dass die Erzeugung von Erneuerbaren Energien und die immer weiter abnehmende fossile Stromerzeugung intelligent zusammenschaltet. Biogasanlagen müssen also umgerüstet werden, so dass diese mit Kraft-Wärme-Kopplung in sonnenarmen Winterzeiten ausgleichend wirken können. Dafür muss vor allem das Energiewirtschaftsgesetz angepasst werden, in welchem der Speicherausbau auf die Netzgebühren umgelegt werden kann und der Vorrang der Erneuerbaren Energien auch zur Abdeckung von Ausgleichsenergien festgeschrieben wird.
Das Energiewirtschaftsgesetz muss novelliert und auf die Umstellung der Stromversorgung auf 100 Prozent Erneuerbare Energien ausgerichtet werden. Das EEG kann und muss dazu begleitend angepasst werden, wobei die entscheidenden Grundlagen beibehalten werden müssen: Der Einspeisevorrang der Erneuerbare Energien und eine auskömmliche Einspeisevergütung für die Betreiber von Erneuerbaren Energien Anlagen. Neu geschaffen werden müssen auch Anreize für Netzintegration und Speicherausbau.
Die ungenügende Novelle
Die schwarz-gelbe Koalition hat es versäumt, in der aktuellen Novelle einen Batteriespeicherbonus für Hausdachanlagen zu schaffen. Der Wegfall des Energieverbrauchsbonus hätte das möglich gemacht. Freiflächen und große Dachanlagen müssen verpflichtet werden, Blindstrom zu liefern, um darüber Spannungs- und Frequenzhaltung auch dezentral liefern zu können.
Wir brauchen eine veränderte Vergütungsstruktur für Biogas und andere Biomasse, so dass sie mit EEG-Anreizen größere Biogasstromproduktion nur dann leisten, wenn Sonne und Wind zu wenig Strom liefern.
Auch der Anstieg der EEG-Umlage muss gebremst werden, aber nicht mit Zubaubeschränkungen wie sie nun für die PV beschlossen wurden, sondern mit der Abschaffung von unnötigen Kostenfaktoren wie der ungerechten Befreiung von Industriezweigen, z.B. bei der Braunkohleförderung. Auch die kostentreibende Marktprämie sollte wieder abgeschafft werden, da sie keine Marktintegration sondern nur Mitnahmeeffekte erzeugt. Die Berechnung der EEG-Umlage muss auf neue Füße gestellt werden, damit die kostensenkende Wirkung von PV und Wind in Zukunft umlagemindernd mit eingerechnet wird.
Das erfolgreiche EEG muss für die Marktintegration und den Speicherausbau angepasst werden, damit die schnelle Ablösung der Kohle- und Atomwirtschaft gelingen kann. So kann die positive internationale Signalwirkung Deutschlands mit Atomausstieg und Umstellung auf Erneuerbare Energien erhalten bleiben.
Das EEG als Grundstock für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland ist und bleibt in den kommenden Jahren ein unverzichtbares Schlüsselelement für das Gelingen der Energiewende hin zu 100% Erneuerbare Energien.
Hans-Josef Fell MdB