Clearingstelle "Photovoltaik"
Kompetenzzentrum für Streitigkeiten und Anwenderfragen rund um das EEG: Seit sieben Jahren klärt die Clearingstelle EEG im Auftrag der Bundesregierung Grundsatzfragen zum EEG und strittige Rechtsfragen. Drei Viertel der Anfragen betreffen Photovoltaikanlagen, deren Anteil hat sogar zugenommen. Unser Autor Thomas Seltmann traf sich am 15. Oktober in der Berliner Charlottenstraße zum Interview mit Martin Winkler und Nicole Pippke und sprach mit den beiden langjährigen Mitgliedern der Clearingstelle über die Verfahrenspraxis und die Wirkung von EEG-Novellen.
Interview von Thomas Seltmann
SE: Was ist am 15. Oktober 2007 passiert?
Winkler: Formal gesehen hat die Clearingstelle EEG ihre Arbeit aufgenommen. An dem Tag haben wir unsere Website freigeschaltet, unser Kontaktformular öffentlich zugänglich gemacht und waren für Anfragen erreichbar. Dem ging natürlich Aufbauarbeit voraus, die Clearingstelle war ein Novum und auch ein Experiment, was da mit Leben gefüllt wurde, nachdem wir unsere eigene Arbeitsweise „erfunden“ hatten, denn so etwas gab es vorher ja nicht.
SE: Warum braucht es die Clearingstelle EEG?
Winkler: Weil der Bedarf da war für eine außergerichtliche Schlichtungsstelle. Es war in der Branche seit dem EEG 2004, als das EEG enorm an Fahrt aufgenommen hatte, deutlich geworden, dass Klärung von Rechtsfragen speziell in einem Gesetz wie dem EEG allein durch die ordentliche Gerichtsbarkeit unzulänglich ist. Ein Grund dafür ist, dass das EEG ein sehr spezielles Gesetz ist, mit vielen technischen Überprägungen. Der zweite Grund ist, dass es zwar dem Zivilrecht zugeordnet ist, aber auch starke öffentliche Prägungen hat, was es für die Gerichte oft schwierig macht mit dem Gesetz umzugehen. Und dass es drittens auch heute noch einen Exotenstatus hat: Die Richter der Eingangsinstanzen, häufig Landgericht, haben selten damit zu tun und für Einzelrichter ist es ein hoher Aufwand sich in diese Materie einzuarbeiten.Für die Akteure war es wichtig, eine möglichst schnelle Klärung zu bekommen. Eine Klärung von Rechtsfragen auf dem Zivilgerichtsweg kann mehrere Jahre dauern, dann ist die EEG-Fassung über die gestritten wird, oft schon Geschichte.
Pippke: Die Idee von Seiten des Auftraggebers (damals das Bundesumweltministerium) war auch, die Branche und die Akteure an einen Tisch zu bekommen, eine Versachlichung von Auseinandersetzungen herbeizuführen und Klärungen auf freundlichem Weg zu erreichen, ohne sie vor Gericht klären zu müssen.
SE: ... wie bei den Fachgesprächen, wo Frau Jung vom SFV mit Herrn Weißenborn vom BDEW diskutiert...
Pippke: ... das wäre so die öffentliche Form, aber auch auf anderem Wege.
SE: Was ein Anwalt macht, kann man sich vorstellen, was ein Richter macht in etwa auch – was machen Sie bei der Clearingstelle konkret?
Winkler: Wir sind eine spezielle Art von Schlichtungsstelle und ein Kompetenzzentrum für Streitigkeiten und Anwendungsfragen rund um das EEG. Es geht dabei ganz viel um Information – Streitigkeiten zwischen Anlagenbetreibern und Netzbetreibern entstehen oft aus mangelnder Kenntnis von Gesetz oder Rechtsprechung.
Pippke: Man kann sagen, wir machen Streitvermeidung, durch Information und Hinweisverfahren, und Streitbeilegung.
SE: In Gerichtsverfahren wird das Recht auf den Einzelfall angewandt – bei der Clearingstelle wird eher versucht, vom Spezialfall aus zu verallgemeinern, um viele Einzelprobleme zusammenzufassen?
Winkler: Wir haben beispielsweise ein Hinweisverfahren zum Gebäudebegriff beschlossen, der natürlich eine gewisse Verallgemeinerung und Abstraktion aufweisen muss. Dann gibt es aber viele untypische Einzelfälle, für die wir dann einzelfallbezogene Klärungen anbieten. Der Vorteil und die Vereinfachung für alle Beteiligten ist dann, dass wir uns auf den Hinweis stützen können und die Grundsatzfragen nicht immer neu klären müssen. Schwierig ist das beispielsweise bei der Anlagenzusammenfassung nach § 19 EEG bei Gebäude-PV. Das ist ein Problemfeld was uns sehr beschäftigt. Trotz der Empfehlung 2008/49 haben wir inzwischen schon rund 30 Votumsverfahren durchführen müssen, vor allem weil die konkreten Fälle sehr vielfältig sind.
SE: Wie gehe ich als Anlagenbetreiber vor, wenn ich ein Problem habe und die Clearingstelle nutzen möchte?
Pippke: Am besten nutzen Sie unser Anfrageformular auf der Internetseite. Dort schildern Sie kurz das Problem und ein Mitarbeiter prüft, ob die Frage bereits geklärt ist und verweist auf ein passendes Arbeitergebnis. Falls nicht, bieten wir an, die Frage zu klären und bitten Sie, Ihren Netzbetreiber um Einverständnis zu bitten, die Clearingstelle einzuschalten.
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Thomas Seltmann