Photovoltaik und Wirtschaftlichkeit
Antworten auf die 10 wichtigsten Fragen:
1. Verstehen eigentlich alle das gleiche unter Wirtschaftlichkeit, wenn sie an die Anschaffung einer PV-Anlage denken?
Nicht unbedingt. Früher war alles klar: Eine PV-Anlage zur Volleinspeisung sollte eine sichere Rendite von mindestens 5% auf 20 Jahre abwerfen und Steuerersparnisse bringen. Anschaffungskosten und EEG-Vergütungen waren hoch, Steuerberaterkosten von ein paar Hundert Euro pro Jahr fielen da gar nicht so ins Gewicht. Heute kosten PV Anlagen ohne Speicher viel weniger als ein Kleinwagen und mit Speicher gerade mal soviel wie ein Kleinwagen. Da die EEG- Vergütungen ebenfalls stark gesunken sind, wird der mit ca. 12 Ct preiswert erzeugte Solarstrom zunehmend dazu genutzt, den doppelt so teuren Strombezug zu ersetzen. Wirtschaftlichkeit heißt nun einerseits „investiertes Geld zurückbekommen“ und andererseits Autonomie erhöhen. Mittlerweile haben sich zwei gegensätzliche Kundengruppen herausgebildet: Die renditegetrieben Steuersparfüchse gibt es zwar immer noch, sie werden jedoch weniger. Dafür gibt es immer mehr „Finanzamtsmüde“. Ihnen sind möglichst wenig Belastung mit der Steuererklärung und vermiedene Steuerberaterkosten wichtiger als das lukrative Renditeobjekt.
2. Müssen die PV-Anlagen nicht wie früher 20 Jahre lang beim Finanzamt in der Umsatzsteuer- und Einkommensteueranmeldung berücksichtigt werden? Das war doch immer so!
Das war nur so, weil es bei den damaligen hohen Anlagenpreisen große Steuervorteile gebracht hatte. Es ist nach wie vor möglich bei jährlichen Umsetzen des steuerlichen „Gewerbebetriebes PV-Anlage“ von unter 17.500 Euro von Anfang an oder mit Wechsel nach 5 Jahren die Kleinunternehmerregelung (KUR) zu wählen. Mit der KUR muss keine Umsatzsteuererklärung mehr abgegeben werden und für den eigenverbrauchten Solarstrom auch keine am hohen Bezugsstrompreis orientierte Umsatzsteuer (ca. 4 bis 5 Ct/kWh) abgeführt werden. Je höher die Eigenverbrauchsquote ist, also vor allem mit stationären oder Emobil-Speichern oder einem solar optimiertem Wärmepumpenbetrieb, desto mehr schlägt die KUR langfristig positiv durch (siehe Bild 1, obere und untere Kurve).
3. Aber dann kann ich als Kleinunternehmer doch gar keine Abschreibungen mehr machen und keine steuerlichen Vorteile nutzen?
In den meisten Fällen doch. Abschreibungen nutzen kann jeder, der dem Finanzamt auf 20 Jahre (bis zu 30 Jahre möglich) eine Gewinnerzielungabsicht darstellen kann. Egal ob als Unternehmer oder Kleinunternehmer. Das ist bei PV-Anlagen ohne Akkuspeicher mit einem Eigenverbrauchsgrad ab ca. 20 % und dem Teilwert-Ansatz der hohen Strombezugskosten (als fiktive Betriebseinnahmen) meistens der Fall. Bei einer PV-Anlage mit Speicher wird es mit preiswerten Systemen auch möglich, allerdings kann der Speicher selbst nicht mit abgeschrieben werden. Ausgenommen sind kleine Wechselrichterspeicher (z.B. SMA SE 3600), weil diese als „integrierte Wechselrichtereinheit mit Speicher“ auf den Angeboten /Rechnungen bezeichnet werden.
4. Und wenn der Kunde keinen Bedarf an Steuerabschreibungen hat und auch bei der Einkommensteuererklärung die PV-Anlage außen vor lassen will, geht das auch?
In der Regel ja. Für den Eigenverbrauch setzt er dann auf der Einnahmenseite als „Teilwert“ die niedrigen „Selbstkosten“ oder die niedrige EEG-Vergütung als „Marktpreis“ an, und rechnet dem Finanzamt eine „rote Null auf 20 Jahre“ vor. Bei Anerkennung durch das Finanzamt hat er dann auch bei der Einkommensteuer seine Ruhe.
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Weitere Fragen, die in dem Artikel behandelt werden:
5. Wie kann man beim Verzicht auf den Vorsteuerbetrag für die PV-Anlage und ohne Abschreibungsmöglichkeiten wirtschaftlich rechnen, noch dazu wenn ein Speicher mit verbaut wird, der fast oder ungefähr genau so teuer wie die PV-Anlage selbst ist?
6. Würde sich das PV-Speichersystem denn nur rechnen, wenn man von jährlichen Strompreissteigerungen ausgeht? Solar- und Windstrom machen doch die Strompreise an der Börse niedriger. Wie verhält sich die Wirtschaftlichkeit bei konstanten Endverbraucherpreisen für Strom?
7. Ist dieD Zeit der Steuersparmöglichkeiten für die echten Steuersparfüchse und Finanzoptimierer vorbei? Die PV-Anlage nur noch als “sinnvolle Altersvorsorge”, aber nicht als schnelles Steuersparmodell?
8. Wie ist es eigentlich, wenn ein Speicher nachgerüstet wird bei einer bisherigen Volleinspeise - PV-Anlage aus 2011. Diese bekommt doch noch hohe und sichere EEG Vergütung. Kann das wirtschaftlich Sinn machen? Kann ich meinen (Bestands)-Kunden überzeugen und mein Speichergeschäft damit verstärken?
9. Das andere Extremmodell, eine PV-Anlage ganz legal am Finanzamt vorbei zu betreiben, gibt es das auch?
10. Gibt es ein Programm, mit dem ich all diese Konstellationen berechnen und anschaulich und motivierend darstellen kann?
Michael Vogtmann