PVLOTSE: Strom auch nach 20 Jahren
Informationen zum Weiterbetrieb von Ü20-PV-Anlagen: Das DGS-Projekt PVLOTSE zeigt in den kommenden Monaten Wege auf, um alte PV-Anlagen, die aus der EEG-Förderung fallen, sinnvoll weiter zu betreiben.
Schon zur Einführung der ersten Fassung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) zum 1. April 2000 stand im Gesetzestext: "Die Mindestvergütungen [..] sind für neu in Betrieb genommene Anlagen jeweils für die Dauer von 20 Jahren ohne Berücksichtigung des Inbetriebnahmejahres zu zahlen [..]". Die Enthusiasten, die sich damals für sehr viel Geld eine Photovoltaik-Anlage gekauft hatten, haben sich über das Gesetz und die erstmals langfristig gesicherte Einspeisevergütung gefreut. Bis zum Ende der 20 Jahre Vergütungszeit war es damals noch lange hin. Doch heute stehen die ersten Anlagen kurz vor dieser Frist, am 01.01.2021 fallen die ersten alten PV-Anlagen - wir nennen sie Ü20-Anlagen - aus der Förderung.
Schon 2018 hat sich die DGS daher aufgemacht, diesen Anlagen eine Zukunftschance zu geben. Mit einer Förderzusage des Umweltbundesamtes (UBA) erfolgte der Startschuss des DGS-Beratungsprojektes PVLOTSE. Im Förderantrag formulierte die DGS das Projektziel wie folgt: "Das übergeordnete Ziel des Projektes ist die Weiterführung des Betriebs von Photovoltaik-Anlagen nach Ablauf der EEG-Förderung nach 20 Jahren Betriebszeit. Damit soll verhindert werden, dass diese Anlagen aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit durch das Wegfallen der Einspeisevergütung abgebaut oder außer Betrieb genommen werden".
Natürlich kann eine bestehende Anlage auch abgebaut und durch eine Neuanlage ersetzt werden. Aber sowohl ökologisch, volkswirtschaftlich als auch betriebswirtschaftlich ist das Verschrotten einer funktionsfähigen PV-Anlage nicht zu rechtfertigen. Volkswirtschaftlich steht zudem noch das Argument im Raum, dass diese Anlagen ja durch das EEG und damit durch unser aller abgeführte EEG-Umlage auf der Stromrechnung, finanziert wurde. Weiter darf gerade heute, angesichts der Klimakrise und den Bemühungen der Energiewende, doch nicht hinten zerstört werden was vorne aufgebaut wurde. Es wäre fatal, den derzeit geringen Zubau an Solarenergie in Nettosumme noch weiter zu schmälern, indem alte Anlagen abgeschaltet und demontiert würden.
Bausteine des Projekts
Das Projekt PVLOTSE besteht aus mehreren Bausteinen: Im Zentrum steht die Telefon-Hotline, bei der sich Anlagenbetreiber melden können und Ihre Fragen rund um den Weiterbetrieb von PV-Anlagen stellen können. Die Telefon-Hotline und E-Mail-Erreichbarkeit wurde im Dezember 2019 erstmals im Probebetrieb getestet. Dank guter Vorbereitung verlief die Testphase erfreulich, seit Mitte Januar steht das Angebot regulär zur Verfügung. Parallel zur Hotline wurde die Website www.pvlotse.de und die Mailadresse pvlotse@dgs.de eingerichtet, unter der das Beraterteam ebenfalls erreichbar ist. Anfragen auf dem elektronischen Weg werden innerhalb weniger Tage beantwortet.
Als dritter Baustein werden im Projekt Fragen rund um den Anlagenbetrieb auch bundesweit bei Veranstaltungen diskutiert. Auf den großen Messen wie der Intersolar Europe, aber auch bei regionalen Veranstaltungen werden Referenten der DGS das Thema präsentieren. Mitarbeit in Fachgruppen, die Erstellung von Fachartikeln, Medienarbeit und die Verzahnung mit den Aktivitäten anderer Verbände runden die Arbeit bei PVLOTSE ab.
Die Berater*innen, die hinter der Hotline und der E-Mail-Adresse kompetente Antworten geben, sind allesamt von der DGS (Bild 2). Die Beratungsleistungen des Projektes sind unter den vier großen DGS-Landesverbänden (Berlin-Brandenburg, Franken, Hamburg und Nordrhein-Westfalen) aufgeteilt, die Berater*innen wurden verbandsintern für das Projekt geschult. Alle sind zudem schon langjährig im PV-Bereich aktiv und verfolgen die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich genau.
Aktueller Stand der Lösungsmöglichkeiten
Nachdem zum momentanen Zeitpunkt keine der denkbaren Weiterbetriebslösungen einfach und problemlos umgesetzt werden kann, wird es wichtig sein, die Entwicklung in den kommenden Monaten zu beobachten und in die Beratung einfließen zu lassen. Im Ausblick des Artikels von Christian Dürschner in diesem Heft auf Seite 20 werden dazu einige Rahmenbedingungen angesprochen, deren Änderung eine Perspektive für den Weiterbetrieb geben können. Von Wirtschaftsminister Altmaier wurde im Februar angekündigt, dass es noch in diesem Jahr eine Überarbeitung des EEG geben soll, dabei könnten mit nur geringen Gesetzesänderungen einfache und gute Möglichkeiten für den Weiterbetrieb der Ü20-Anlagen geschaffen werden. Die DGS wird die Entwicklungen im EEG, aber auch die Aktivitäten bei Netzbetreibern, Stadtwerken und Direktvermarktern beobachten und in die zukünftige Beratung einfließen lassen.
Die Beratungsleistung im Projekt PVLOTSE ist derzeit bis April des Jahres 2021 angelegt. Damit ist es auch möglich, Fragen, die erst nach der ersten Umstellungswelle auftreten, zu klären und zu beobachten, ob die Beratung bei der Entscheidung der Altanlagenbetreiber geholfen hat. Wir hoffen jedenfalls, dass das dieses Projekt dazu führt, dass möglichst viele der alten Pionier-Anlagen weiter betrieben werden und zeigen, dass die Photovoltaik-Technik nicht nur ausgereift, sondern auch langjährig zuverlässig eine Stromversorgung im Land bereitstellen kann. Eventuell kann ab 2021 ein Folgeprojekt starten, um zu der dann steigenden Zahl von Anlagen zielgerichtet beraten zu können.
Was wird nachgefragt?
Die bisherigen Anfragen zeigen zwei Tendenzen: Zum einen, dass das Interesse groß ist und betroffene Betreiber sich schon heute mit der Frage des Weiterbetriebs auseinandersetzen. Vielen ist dabei unverständlich, warum die Politik nicht schon lange die Randbedingungen dafür geschaffen hat, um einen Weiterbetrieb unkompliziert umsetzen zu können. Viele Anfragen haben derzeit die allgemein denkbaren Möglichkeiten zum Inhalt. Oftmals haben die Betreiber auch schon eine Idee ins Auge gefasst, zum Beispiel die Umstellung der Anlage auf Eigenverbrauch mit Anschaffung eines Batteriespeichers, um den Eigenverbrauch zu erhöhen. In dem Zusammenhang wird oftmals nachgefragt, auf welche Details bei solch einer Umstellung geachtet werden muss. Und auch die wirtschaftliche Betrachtung ist spannend, denn ein Weiterbetrieb soll dem Betreiber auch finanziell Freude machen. Dabei muss ins Kalkül genommen werden, dass nach momentanem Stand auch bei kleinen Anlagen nach Auslaufen der Förderung die 40%-EEG-Umlage für Eigenverbrauch fällig wird. Weiterhin fallen laufende Kosten wie Versicherung und Zählerkosten an. Das alles gilt es zu berücksichtigen, egal ob eine weitere Stromeinspeisung oder Eigenstromnutzung angestrebt wird.
Wie kann ich PVLOTSE nutzen?
Sie haben eine ältere PV-Anlage, die 2021 oder 2022 aus der EEG-Vergütung fällt? Sie fragen sich, wie es danach weitergehen kann? Dann melden Sie sich gerne in den kommenden Wochen bei uns! Wir beraten Sie neutral, unverbindlich und natürlich kostenlos, es fallen nur Telefongebühren an. Selbstverständlich kann dabei keine Einzelfallbetrachtung der speziellen Anlage erfolgen, aber es können sicher auch wichtige Hinweise für Sie gegeben werden.
Wenn Sie dafür in Ihrem Umfeld (z.B. Energieagentur, Umweltgruppe, Messeveranstaltung oder ähnliches) eine Möglichkeit haben, das Thema zu kommunizieren, geben Sie uns bitte einfach kurz per Mail (pvlotse@dgs.de) Bescheid. Wir möchten das Projekt und die Beratung gerne in der Breite bekannt machen und so viele Anlagenbetreiber wie möglich damit erreichen.
Das Projekt PVLOTSE wird über die Verbändeförderung des Umweltbundesamtes (UBA) gefördert.
Jörg Sutter